Schadensersatzrecht in Essen Beate Lenke - Medizinrecht aus Essen

Kanzlei für Medizinrecht und Patientenrechte

Rechtsberatung mit Tradition aus Essen

Willkommen in der Anwaltskanzlei von Dr. Bürger & Beate Lenke. Unsere modern ausgestattete und zentral gelegene Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe des Essener Landgerichts. Wir sind Rechtsanwälte für Medizinrecht und unsere langjährigen Mitarbeiterinnen sind äußerst kompetent und hoch motiviert. Wann immer das konkrete Mandat es erfordert, können zusätzlich spezifische Kenntnisse beratender Sachverständiger aus allen Fachgebieten eingesetzt werden.

Dies muss nicht notwendigerweise in Essen geschehen;
dank moderner Kommunikationsmittel ist auch eine Standort-übergreifende Zusammenarbeit möglich. Ebenso müssen Sie nicht in unserer Nähe wohnen.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent!

Fachanwältin für Medizinrecht

Beate Lenke

  • Zulassung als Rechtsanwältin 2000
  • Fachanwältin für Medizinrecht seit 2008
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • Mitglied DAV
  • Mitglied Essener Anwaltsverein
  • Mitglied Ethikkomitee Uniklinikum Essen 2013 – 2018
  • Publikationen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (GesR)

Rechtsanwalt für Medizinrecht

Dr. jur. Raimund Bürger

  • Zulassung als Rechtsanwalt 1983
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • Mitglied DAV
  • Mitglied Essener Anwaltsverein

Patientenanwälte aus Essen

Patientenanwälte mit 40 Jahren Erfahrung

Seit Gründung der Kanzlei konnten wir uns insbesondere im Bereich Schadensersatzrecht und Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht für unsere Mandanten stark machen. Diese unsere Tätigkeitsschwerpunkte können Sie unter dem entsprechenden Link unterhalb des Menüpunktes Fachgebiete im linken Teil der Webseite näher kennen lernen.

Die persönliche Betreuung Ihrer Angelegenheiten ist uns das Wichtigste. Eine gemeinsame Basis zwischen Mandant und Rechtsanwalt kann nur aus Vertrauen im Umgang miteinander entstehen.

Dies ist der Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wir ver­treten aus­schließ­lich Patienten bei
der Durch­setzung ihrer An­sprüche.

Durchsetzung von Patientenansprüchen

Zu Be­ginn eines Man­dates steht immer das persön­liche Ge­spräch zwischen Ihnen und uns im Vorder­grund. Für uns ist nicht die gericht­liche Aus­einander­setzung das oberste Ziel, sondern eine kom­petente Streit­schlich­tung. Nicht ohne Grund haben wir eine hohe Zahl an auße­rge­richt­lichen Ei­ni­gungen. In je­dem Fall prüfen wir des­halb zu­nächst sämt­liche An­sprüche im De­tail, was im Schadens­ersatz­recht äußerst um­fang­reich sein kann.

Un­sere tra­di­ti­o­nel­le Kom­pe­tenz ist das Medizin­recht bzw. das Arzt­haftungs­recht, also die in­di­vi­duelle Durch­setzung Ihrer An­sprüche auf Scha­den­ser­satz etc. gegen­über Ärzten und Kranken­häusern. Da­hinter ver­birgt sich nicht nur Schmerzens­geld, damit ver­bunden sind eben­so die evtl. persön­lichen Nach­teile wie z.B. Ve­rdienst­aus­fall, ver­mehrte Be­dürfnis­se, An­erken­nung einer Schwer­be­hin­de­rung oder Pfle­ge­stufe etc., die wir für Sie prü­fen und durch­setzen.

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Bei medizinrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne:

Unsere regulären Kontaktmöglichkeiten

0201 743 174

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