Zahnarzthaftung in Essen

Rechtsanwalt für Zahn­arzt­haftung aus Essen

Zahnärztliche Kunstfehler beim Patienten

Häufige Fragen zur Zahnarzthaftung im Medizinrecht

  • Was ist eine zahnärztliche Fehlbehandlung?
  • Wann greift das Arzthaftungsrecht?
  • Kann ich Behandlungs- und Zahnersatzkosten erhalten?
  • Gibt es Schadensersatz und Schmerzensgeld?
  • Welche Rechtsanwälte sind geeignet?

Die Kernpunkte zusammengefasst

  • Durchsetzung von Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
  • Prüfung ob ein zahnärztlichen Kunstfehler vorliegt
  • Prüfung auf korrekte Aufklärung der Zahnbehandlung
  • Prüfung  des Heil- & Kostenplans der durchgeführten Behandlung
  • Persönliche Beratung durch Fachanwältin Medizinrecht
Wurde Ihnen als Patient ein Versprechen gegeben, das sich nicht halten ließ, oder sich für Sie gar ins Gegenteil verkehrte und alles nur schlimmer wurde? Hat die Behandlung durch Ihren Zahnarzt für Sie so geendet, dass Sie sich wünschten, lieber gar nicht diese Behandlung begonnen und durchgeführt zu haben? Sind ursprüngliche Beschwerden letztlich nur schlimmer geworden? Oder sind neue Beschwerdebilder entstanden?
Dann sind Sie bei unserer Anwaltskanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke richtig

Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate

Jede Zahnbehandlung ist genauso individuell wie Sie selbst. Deswegen ist kaum eine andere medizinische Fachrichtung so komplex wie die Zahnmedizin. Besonders im Medizinrecht kommt dies zum Ausdruck. Wir haben mithilfe externer Gutachter (Zahnärzte und Zahntechnikermeister) eine hoch qualifizierte Kompetenz auf diesem Gebiet entwickelt, um Ihre Ansprüche aus dem Medizinrecht effizient und kompetent zu bearbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Privat- oder Kassenpatient sind. Eine Zahnarzthaftung, die ein besonderes Themengebiet des Arzthaftungsrechts darstellt, ist gegeben, wenn dem zahnärztlichen Standard nicht Genüge getan wurde, also ein Behandlungsfehler des Zahnarztes vorliegt. Nach § 823 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein Arzt wegen einer unerlaubten Handlung haftbar gemacht werden. Dann geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld als Ausgleich für die erlittenen Nachteile, der durch einen Anwalt gefordert wird.

Zahnarzthaftung Essen – ärztliche Kunstfehler in der Zahnmedizin

Ob ein zahnärztlicher Kunstfehler beim Patienten vorliegt, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Denn auch die Zahnmedizin gliedert sich in einzelne Teilbereiche auf, wie Zahnersatztherapie (Kronen, Brücken, festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz), Oralchirurgie (z. B. chirurgische Kieferbruchbehandlung), Implantologie (Einsetzen von Zahnimplantaten), Kieferorthopädie (Regulierung von Zahnfehlstellungen), Endodontie (Wurzel- und Nervkanalbehandlungen) oder Parodontologie (Erhalt von Zahnfleisch und Zahnwurzeln). Je nach Art des Behandlungsfehlers, steht dem betroffenen Patienten ein Schmerzensgeld zu. Die Aufgabe als Fachanwältin für Medizinrecht ist das Vertreten und Beraten unserer Mandanten.

Abgleich der Zahnbehandlung mit dem Heil- und Kostenplan

Wir als Rechtsanwälte prüfen auch, ob die Zahnbehandlung dem Heil- und Kostenplan und dem aktuellen medizinischen Standard entspricht, Sie über die Behandlung und deren Alternativen ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, die Therapieplanung (wie zum Beispiel die Prothetik, Wurzelspitzenresektion, Zahnextraktion etc.) die richtige war, Diagnose- oder Indikationsfehler vorliegen und welche Folgen auf die fehlerhafte Zahnarztbehandlung zurückzuführen sind. Ist dies nicht der Fall, vertritt die Fachanwältin unserer Kanzlei Sie vor Gericht, um den ärztlichen Behandlungsfehler aufzuklären.

Folgen einer zahnärztlichen Fehlbehandlung – Kanzlei für Zahnarzthaftung aus Essen

Gerade die Folgen der zahnärztlichen Fehlbehandlung sind häufig belastend und behandlungsintensiver als der eigentliche Behandlungsplan, wenn es beispielsweise zu Nervenschädigungen bei der Anästhesie, Kieferfehlstellungen oder zu einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) nach Kronenanfertigung kommt. Nach einem Zahnarztfehler durch den Zahnarzt leiden Sie als Patient in der Regel nicht nur unter starken Schmerzen, das kann für Sie auch teuer werden. Ist zur Behebung eines zahnärztlichen Kunstfehlers bspw. eine andersartige Versorgung mittels Implantates notwendig, ist das eine Privatleistung und die gesetzliche Krankenkasse erstattet evtl. nur den Regelsatz für eine Brücke. Sie haben dann eine erhebliche Eigenleistung, die wir als Folgeschaden bezeichnen.

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