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Rechtsanwalt für Schaden­sersatz­recht aus Essen

Haftpflichtrecht richtig angewendet

Häufige Fragen im Schadensersatzrecht

  • Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
  • Wie hoch ist der Schadensersatz?
  • Wann verjähren Schadensersatzansprüche?
  • Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Unsere Tätigkeiten auf einem Blick

  • Ausgleich für den Geschädigten durchsetzen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Sicherstellung von Beweisen
  • Umfassende Betreuung als Rechtsanwalt

Der Jurist definiert den Begriff des „Schadens“ folgendermaßen:

„Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses
an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet“.

Das Schadensersatzrecht, oder auch Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann Personen für erlittenen Schaden Ersatz verlangen können. Schadensersatzansprüche kommen dabei in Betracht, wenn kein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger besteht. Das Schadensersatzrecht ist dann geltend, wenn eine Person eine andere in rechtswidriger Weise schädigt. Dabei ist der Begriff der Körperverletzung, z.B. durch eine fehlerhafte Operation, weit gefasst. Er umfasst jeden „unbefugten, weil von der Einwilligung des Rechtsträgers nicht gedeckten, Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit“ (BGH, VersR 1994, 55, 56). In jedem Fall ist das Aufsuchen eines erfahrenen Anwalts wichtig, um den vorliegenden Fall zu analysieren und einen möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld zu klären.

Formen von Schaden

Als kompetente Anwälte unterscheiden wir in immaterielle Schäden, körperliche Schäden und materielle Schäden. Diese beziehen sich alle auf die Folgeschäden eines Personenschadens. Ein immaterieller Schaden betrifft die nicht geldwerten Rechtsgüter, also beispielsweise den Körper, die Freiheit und die Ehre. Den materiellen Schaden nennen Fachanwälte auch Vermögensschaden, da er in Geld messbar ist. Als spezialisierte Anwälte für den Anspruch auf Schadensersatz prüfen wir den entstandenen Schaden und ermitteln ein angemessenes Schmerzensgeld. Der genaue Betrags des Schmerzensgeld hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab. Unsere Rechtsanwaltskanzlei beurteilt die erlittenen Verletzungen aus anwaltlicher Sicht und vertritt den Mandanten vor Gericht.

Wie werden derartige Schäden ersetzt?

Im deutschen Recht, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch, ist geregelt, wie verschiedene Schäden zu ersetzten sind. Der Geschädigte kann bei einer Verletzung seiner Person oder einer Sache einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Bei immateriellen Schäden ist dies anders geregelt, denn dort findet eine Naturalherstellung statt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, denn eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder eine Verletzung der Freiheit wird mit einem höheren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht.

Wann greift das Schadensersatzrecht?

Vereinfacht gesagt kommt der Schadensersatz immer dann in Betracht, wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht wird. Der Schadensersatz wird als Schmerzensgeld geltend gemacht, wenn eine Beschädigung am Eigentum oder an der Gesundheit stattfand. Anwälte für Schadensersatzrecht befassen sich mit den Fragen wer, wann, wem und in welcher Höhe eine Entschädigung zahlen muss. Wir Anwälte unterscheiden hierbei in primären und sekundären Schadensersatz. Der primäre Schadensersatz entsteht unmittelbar durch ein Ereignis, wie z.B. eine fehlerhafte Operation. Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung eines Vertrages. In jedem Fall ist die juristische Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Schadensersatz nötig.

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Schadensersatz und die Versicherung

In der Regel sind materielle Gegenstände, wie z.B. ein KFZ, versichert. Kommt es zu einem Unfall, muss dieser natürlich der Versicherung gemeldet werden. Im Fall eines Verkehrsunfalls ist der Schaden der Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Die Versicherung überprüft den Schaden und sorgt für eine Entschädigung des Geschädigten durch die gegnerische Versicherung. Häufig wird in so einem Fall eine billige Entschädigung geleistet, die nicht alle entstandenen Kosten für den Geschädigten abdeckt. Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld vertraut ist und Ihr professioneller Partner ist.

Das Vorgehen unserer Rechtsanwälte

Die Anwälte unserer Kanzlei in Essen stellen zunächst alle Beweise sicher, die den Umfang des erlittenen Schadens abdecken und wenden sich dann an den verantwortlichen Schädiger. Der Schädiger hat natürlich auch das Recht, sich vor Gericht eine anwaltliche Vertretung zu suchen. Unsere Fachanwältin für Medizinrecht Beate Lenke und Rechtsanwältin Amrei-Luisa Berger und unser Rechtsanwalt Dr. Raimund Bürger unterstützen Sie gerne bei der Geltungmachung Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld. Im Schmerzensgeldrecht ist jedoch zu beachten, dass es eine gewisse Verjährung gibt. Nach §199 Abs. 5 im BGB beträgt die Verjährung 30 Jahre, innerhalb derer eine Forderung an den Schädiger gestellt werden sollte, um ein Schmerzensgeld zu erhalten. Bei weiteren Fragen zur Verjährung von Rechtsangelegenheiten, kontaktieren Sie uns gerne.

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