Schmerzensgeld und Schadensersatz im Medizinrecht.

Rechtsanwalt für Medizinrecht aus Essen

Schmerzensgeld und Schadensersatz

Sie haben eines der folgenden Probleme

  • Sie wurden zu spät operiert
  • Bei der OP wurden Fremdkörperteile im Körper vergessen
  • Nachbarorgane wurden bei der Operation verletzt
  • Der Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt
  • Sie wurden bei einer Behandlung anderweitig verletzt
  • Sie haben generelle Fragen zu Risiken und Beschwerden nach einer Diagnose oder Behandlung

Das wichtigste auf einen Blick

  • fachliche Vertretung durch einen Anwalt im Falle von fehlerhafter Behandlung
  • ausschließlich auf Patientenseite tätig
  • Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs zur Aufdeckung von Fehlern
  • Juristische Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadesersatz
  • Prüfung auf ärztliche Dokumentationsmängel
  • Unterstützung durch eigene qualifizierte Gutachter

Medizin und Recht, das ist kein Gegensatz, dafür machen wir uns stark.

Wir sind dabei keine Ankläger eines Ärztepfuschs, sondern Interessenvertreter Ihrer Rechte. Ebenso wie Sie die fachliche Qualifikation eines Mediziners bei Ihrem gesundheitlichen Problem erwarten, werden Sie im Falle eines Behandlungsfehlers von einem Fachanwalt für Medizinrecht angemessen vertreten. Deswegen haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht bzw. Arztrecht als Teilgebiet des Medizinrechts spezialisiert. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind wir ausschließlich auf Patientenseite tätig. Wir können uns damit auch als Patientenanwälte für Kunstfehler bei Arztbehandlungen bezeichnen.

Wussten Sie, dass sich die Anzahl der Arztprozesse im Verlauf der letzten 10 Jahre vervielfacht hat und es bundesweit
jedes Jahr zu rund 30.000 Kunstfehlerprozessen kommt?

Dabei schätzen wir die Anzahl der Ärztefehler weitaus größer ein, da nicht jeder sein Rechtsanspruch im Medizinrecht durch einen Anwalt geltend macht.

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Was ergibt 11+4?

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Ein arzthaftungsrechtliches Mandat ist in der Regel wegen der ineinandergreifenden Disziplinen von Medizin, Recht und wirtschaftlichen Belangen äußerst komplex. Am Anfang eines jeden Mandates steht daher die sorgfältige Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs, der Therapien und möglicher Fehlentscheidungen des Arztes. Die Frage, ob ein Behandlungsfehler und / oder Aufklärungsfehler vorliegt, ist in der Praxis im Medizinrecht nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen zu klären. Ebenso die Frage, ob der jeweilige Fehler auch ursächlich für den bei Ihnen eingetretenen Schaden ist. Nur dann können wir Ihre Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche im medizinrechtlichen Bereich realisieren.

Medizinrecht Essen – Prüfung auf Mängel in der ärztlichen Dokumentation

Für diese Prüfung im Medizinrecht müssen wir zunächst die Krankenunterlagen des beschuldigten Arztes oder Krankenhauses anfordern. Wir überprüfen dann, ob die Dokumentation der jeweiligen Behandlung vollständig ist oder Dokumentationsmängel vorliegen. Auch die Frage der korrekten Aufklärung, also Ihrer rechtmäßigen Einwilligung in den Eingriff, ist zu überprüfen. Oft wird die Aufklärung nur als eine Nebenpflicht des Behandlungsvertrages angesehen. Rechtlich gesehen ist die fehlerhafte Information eines Patienten über den ärztlichen Eingriff aber tatsächlich eine eigenständige Haftungsgrundlage im Medizinrecht.

Die medizinischen Spezialfragen werden von uns als Anwälte mit intern beratenden medizinischen Sachverständigen erörtert. Außerdem sind wir ehrenamtlich als Mitglied im Klinischen Ethikkomitee eines Universitätskrankenhauses tätig. Auch außerhalb eines Mandatsverhältnisses setzen wir uns für die Rechte der Patienten ein. Dadurch ist auch der regelmäßige Austausch mit Ärzten, Pflegeleitern und Sozialdiensten gewährleistet. Wir wissen, wie die andere Seite – der Arzt und sein Haftpflichtversicherer – denkt und handelt. Das ist im Bereich Medizinrecht besonders wichtig. Damit erreichen wir eine Chancengleichheit für Sie als Patient mit dem medizinischen Wissensvorsprung der Ärzteseite und deren Haftpflichtversicherung.

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Bei medizinrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne:

Unsere regulären Kontaktmöglichkeiten

0201 743 174

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