Anwalt für Patientenrecht

Das Patientenrechtsgesetz besagt, dass in Deutschland jeder Patient gesetzlich verankerte Rechte gegenüber dem behandelnden Arzt hat. Wie weit diese Rechte greifen, ist den meisten Menschen jedoch nicht bekannt. Allerdings kann das Patientenrecht nur dann eingefordert werden, wenn es bekannt ist. Alles, was Sie über das Patientenrecht wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was ist das Patientenrecht?

Mit der Einwilligung eines Patienten in eine ärztliche Behandlung steht dem Patienten eine gewissenhafte und fachmännische Beratung und Behandlung seitens des Arztes zu.  Doch auch Ärzte können Fehler machen. Daher sind im Patientenrecht alle Rechte eines Patienten gesetzlich verankert, um die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen zu verbessern. Das Patientenrecht gilt für private Patienten genauso wie für Kassenpatienten. Zudem gelten diese Rechte nicht nur gegenüber dem behandelnden Arzt, sondern auch gegenüber Heilpraktikern. Auch Träger des Gesundheitswesens wie die behandelnde Klinik oder die eigene Krankenversicherung sind von diesem Gesetz betroffen. Das Patientenrechtsgesetz trat am 26. Februar 2013 mit fünf Artikeln in Kraft, die folgende Gesetze geändert haben:

  1. Artikel 1: das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  2. Artikel 2: das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V),
  3. Artikel 3: dier Patientenbeteiligungsverordnung,
  4. Artikel 4: das Krankenhausfinanzierungsgesetz,
  5. Artikel 5: Inkrafttreten.
Die Patientenrechte greifen von dem Recht auf freie Arztwahl bis hin zum Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Falle eines Behandlungsfehlers. Die wichtigsten Rechte haben wir hier für Sie zusammengestellt:
  • das Recht auf Selbstbestimmung zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung,
  • das Recht auf freie Arztwahl,
  • das Recht auf persönliche Aufklärung bezüglich Diagnose, Therapie, Behandlungsalternativen, Risiken, Nebenwirkungen, Erfolgsaussichten und Kosten,
  • das Recht auf Akteneinsicht in die Patientenakte,
  • das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem sogenannten Facharztstandard,
  • das Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung,
  • das Prinzip der Einwilligung (Behandlung ohne Zustimmung sind verboten),
  • das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung (ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB),
  • das Recht auf Dokumentation der Behandlung.

Deswegen ist das Patientenrecht wichtig

Nur wenn Sie Ihre Rechte und die Pflichten der Ärzte kennen, können Sie diese einfordern. Denn im Fall einer fehlerhaften Behandlung kann der Arzt für den Patienten unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften. Dies gilt aber nur dann, wenn ein Fehler nachgewiesen werden kann. Schalten Sie deswegen sofort einen Anwalt für Patientenrecht ein, wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben!

Ihr Anwalt für Patientenrecht

Wir von Bürger, Lenke & Berger sind Ihre kompetente und erfahrene Kanzlei für Medizinrecht. Als Anwalt für Patientenrecht haben wir uns auf das Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld und das Schadensersatzrecht sowie die Zahnarzthaftung spezialisiert. Gerne klären wir Sie neutral und verständlich über Ihre Rechte auf und helfen Ihnen dabei, Ihr Patientenrecht erfolgreich durchzusetzen.

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