Schmerzensgelder und Behandlungsfehler
Es kommt immer wieder vor, dass einem Arzt schwerwiegende Behandlungsfehler passieren. Bei solch einem Behandlungsfehler hat der Patient möglicherweise sogar sein ganzes Leben darunter zu leiden. Ärzte sind allerdings nicht unangreifbar und können für ihre Fehler rechtlich belangt werden. Dabei gibt es immer wieder prominente Fälle, welche durch die Medien gehen, aufgrund der hohen Schmerzensgelder Auszahlungen.
Schmerzensgeld nach Arm-Amputation
Die erste Entscheidung, die wir Ihnen vorstellen möchten, stammt aus Hamm. Der Patient hatte sich den rechten Unterarm gebrochen. Kurz nachdem der Gips angebracht worden war, beschwerte er sich über starke Schmerzen. Ebenfalls trat eine starke Schwellung mit Hämatom auf. Der medizinische Sachverständige hat festgestellt, dass der Arzt er versäumt habe frühzeitig einen Chirurgen zur Hilfe zu holen. Die Folge war ein sogenanntes Kompartmentsyndrom. Dies trat durch den starken Druck des Gips auf den Muskellogen auf. Die Folge war, dass die Blutgefäße, Muskeln und Nerven stark geschädigt wurden. In diesem Fall sogar so stark, dass eine Amputation des Unterarms notwendig war.
Letztendlich entschied das Oberlandesgericht Hamm, der Arzt habe einen schweren Fehler in der Nachbehandlung des Patienten begangen. Der Patient bekam dafür Schmerzensgeld in Höhe von 50.000€.
Kind von viereinhalb schwerst behindert
Der zweite Fall ist aus dem Jahr 2012 und hat in Berlin stattgefunden. Diesen haben wir auch in unserer Schmerzensgelder Übersicht aus dem Jahr 2017 aufgenommen. Auch hier begann alles relativ harmlos. Das damals viereinhalb Jahre alte Kind hatte sich im Jahr 2002 den linken Arm gebrochen. Noch am Unfalltag kam es aufgrund von ärztlichen Fehlern zu Komplikationen. Das Kind erlitt einen schweren Gehirnschaden und ist seitdem der Pflegestufe III zuzuordnen. Es leidet nun unter erheblichen Ausfällen der Großhirnfunktion, sowie Lähmungen in allen vier Gliedmaßen. Es muss mit einer Sonde ernährt werden und wird für immer auf ständige Pflege angewiesen sein.
Der 20. Zivilsenat des Kammergerichts hat dem Kind Schmerzensgeld in Höhe von 650.000 € zugesprochen. Das Landgericht hatte zunächst auf eine niedrigere Summe entschieden, doch der Zivilsenat sah ein, dass dem Kind bewusst sein kann, welche Einschränkung es jetzt im Vergleich zu vorher hat. Durch diese potenzielle zusätzliche psychologische Belastung kam es zu dieser hohen Summe.
Der aktuelle Fall Lara Viktoria
Es gibt auch momentan einen sehr Prominenten Fall für Schmerzensgelder durch Behandlungsfehler. Die vierjährige Lara Viktoria ist seit ihrer Geburt gelähmt wegen einem Ärztefehler. Die Mutter des Mädchens hatte wenig Fruchtwasser, worauf die Ärztin entschied ihr ein Medikament zu geben um dessen Produktion anzuregen und die Plazenta besser zu durchbluten. Die Mutter war allerdings allergisch gegen das Medikament Gelafundin. Dies war auch im Mutterpass vermerkt. Sie ging in einen allergischen Schock über und musste sogar reanimiert werden. Währenddessen wurde die Versorgung des Kindes über die Nabelschnur unterbrochen. Lara wurde erst drei Stunden später per Kaiserschnitt zur Welt gebracht. Sie erlitt einen dauerhaften Hirnschaden und wird ihr Leben lang ein Pflegefall bleiben.
Das Amtsgericht Hagen entschied sich bereits für eine Geldstrafe in Höhe von 19.200€ wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nun steht auch noch eine Schadensersatz– und Schmerzensgeldklage vor dem Zivilgericht in höhe von 560.000€ an.
Wenn Sie Opfer eines vermeintlichen Behandlungsfehlers geworden sind oder nur den Verdacht haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Beate Lenke, ist Fachanwältin für Medizinrecht und zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Raimund Bürger sind sie ein starkes Team, um sie in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Wir kümmern uns um jeden Fall sorgfältig und haben auch die Kontakte zu qualifizierten Gutachtern, um die bestmöglichen Erfolgschancen zu garantieren.