Behandlungsfehler und die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht kommen nahezu täglich vor und können jeden treffen. In solch einem Fall ist die juristische Aufarbeitung durch einen Fachanwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht gefragt. Denn das Arzthaftungsrecht gilt als schwierige rechtliche Materie, die auch als Fachanwältin größte Expertise fordert. Die Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt auf dem Bereich Arzthaftungsrecht und dem Bereich Medizinrecht. Dabei beraten und vertreten wir als Rechtsanwalt ausschließlich Patienten, die ihre Schmerzensgeld-, Schadensersatz-, und Rentenansprüche gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen durchsetzen müssen. Solche Ansprüche resultieren zum einen aus Behandlungsfehlern, zum anderen aus fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung durch den Arzt. Ein Behandlungsfehler kann gravierende Folgen haben, daher verhelfen wir betroffenen Patienten zu ihrem Recht.
Arzthaftungsrecht – Welche Punkte gibt es zu berücksichtigen?
Zu Beginn klären unsere Rechtsanwälte mit dem Patienten, ob eine Klage sinnvoll ist. Fragen wie diese werden im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit dem passenden Anwalt erörtert und beantwortet. Die Zahl der Prozesse im Arzthaftungsrecht hat sich im Verlauf der letzten 10 Jahre vervielfacht, bundesweit kommt es jedes Jahr zu rund 40.000 Behandlungsfehler-Prozessen. Daher machen unsere Anwälte zu Beginn eine Risikoabwägung und klären Sie im einzelnen Fall über die Erfolgschancen eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus auf. In dieser Ersteinschätzung werden relevante Fragen beantwortet, die entscheiden, ob ein Fall vor Gericht geht. Der Anwalt bestimmt den haftende Personenkreis, sowie die Art des vorliegenden Behandlungsfehlers und das Schmerzensgeld. Lag ein Diagnoseirrtum vor, gab es grobe Behandlungsfehler und ist der behandelnde Arzt seiner Aufklärungspflicht gegenüber der Patienten nachgekommen? Hier nimmt der zuständige Rechtsanwalt wichtige Bewertungen vor, die auch Aufschluss über den Ausgang eines möglichen Rechtsstreits geben.
Weitere Vorgehensweisen unserer Essener Kanzlei in der Arzthaftung
Die Fachanwältin unserer Essener Kanzlei nimmt dabei Kontakt mit dem beschuldigten Arzt, sowie seiner Haftpflichtversicherung auf und fordern darüber hinaus die entsprechenden Krankenunterlagen zur Auswertung an. Die Zusammenarbeit mit einem medizinischen Sachverständigen liefert uns weitere Informationen über den Behandlungsfehler. Für die Überprüfung des Sachverhaltes werden gegebenenfalls auch Gutachter hinzugezogen. Durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich Medizinrecht, ist die Kanzlei Dr. Bürger & Beate Lenke im Stande, Sie bei der Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu unterstützen.
Wann erhält der Mandant Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Der Kläger oder die Klägerin erhält einen Schadensersatz, wenn der Behandelnde einen Fehler begeht und dadurch ein Schaden am Patienten entsteht. Zusätzlich erhält der Patient Schmerzensgeld, wenn ein Fall der Körperverletzung vorliegt. Über die Höhe des Schmerzensgeldes sind Faktoren wie die Dauer der Schmerzen, die Einschränkung des Alltags und die wirtschaftlichen Verhältnisse des geschädigten Patienten entscheidend. Unsere Rechtsanwälte informieren den Patienten über seine Rechte und seine Chancen auf eine Entschädigung, wenn die Klage vor Gericht erfolgreich ist. Als Kanzlei für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht kennen sich unsere spezialisierten Rechtsanwälte mit dem Rechtsgebiet Medizinrecht besonders aus und sind gerne Ihre anwaltliche Vertretung.