Behandlungsfehler in der Zahnmedizin: Was zu tun und zu beachten ist

Kaum eine medizinische Fachrichtung ist so komplex wie die Zahnmedizin, denn jede Behandlung ist individuell auf den Patienten und die Patientin abgestimmt. Wie in jedem Bereich der Medizin treten auch in der Zahnmedizin Behandlungsfehler seitens der Ärzte auf. Häufig sind diese Fehler Aufklärungsfehler, aus welchen dann im Laufe der Behandlung weitere Fehler durch ungenügende Aufklärung der Risiken und Alternativen entstehen. Nicht selten scheitern Zahnmediziner auch an der Insertion von Implantaten oder übersehen Entzündungen. Wie in solchen Fällen vorgegangen werden sollte und welche Vorteile Sie davon haben, die Zahnarzthaftung durchzusetzen, wird Ihnen im Folgenden erklärt. Ob Sie nun nur einen fachkundigen, anwaltlichen Rat zum Thema Behandlungsfehler in der Zahnmedizin oder aber rechtlichen Beistand benötigen, in der Kanzlei Dr. Bürger, Lenke & Berger sind Sie immer willkommen.

Die Zahnmedizin im Medizinrecht

Die Zahnmedizin ist auf Grund der sehr individuellen Behandlungen ein sehr komplexes Themengebiet. Um einen Überblick dieser Fachrichtung zu bekommen, sind die einzelnen Teilgebiete zu betrachten. Zu diesen gehören:

  • Zahnersatztherapie – Kronen, Brücken, festsitzender oder herausnehmbarer Zahnersatz,
  • Oralchirurgie – chirurgische Kieferbehandlung,
  • Implantologie – Einsetzen von Zahnimplantaten,
  • Kieferorthopädie – Regulierung von Zahnfehlstellungen,
  • Endodontie – Wurzel- und Nervenkanalbehandlungen,
  • Parodontologie – Erhalt von Zahnfleisch und Zahnwurzeln sowie Zahnaufbau.

Daher ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob ein zahnärztlicher Kunstfehler bei dem Patienten vorliegt. Je nach Art des Fehlers durch den Arzt steht dem Patienten ein Schmerzensgeld zu. Wenn erhebliche Schmerzen beim Geschädigten durch die fehlerhafte Zahnbehandlung entstehen, entsteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Als Fachanwältin für Medizinrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten, sodass der Arzt für seinen Fehler haftet.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die zahnärztliche Behandlung Beschwerden verschlimmert hat oder aber ein Pfusch vorliegt, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsuchen. Ein Fachanwalt für Medizinrecht mit der Spezialisierung auf die Zahnarzthaftung kann dann das Vorliegen eines zahnärztlichen Kunstfehlers und das Ausmaß der ordnungsgemäßen Aufklärung prüfen sowie einen Abgleich des Heil- und Kostenplans mit der durchgeführten Behandlung durchführen. Dementsprechend wird geprüft, ob dem Patienten genügend Alternativen aufgezeigt wurden, ob eine korrekte Therapieplanung vorliegt, ob die Diagnose fehlerfrei ist und welche Folgen die Behandlung für den Patienten nach sich zieht. Auch Ihr Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlers des Zahnarztes kann von einem Fachanwalt durchgesetzt werden. Denn eine Zahnarzthaftung ist gegeben, sobald ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein Behandlungsfehler liegt wiederum vor, wenn die Behandlung nicht nach den zeitgemäßen Standards der Medizin oder mit mangelnder Kompetenz durchgeführt wurden. Die Zahnarzthaftung unterscheidet sich dementsprechend kaum von der Arzthaftung.

Wir setzen uns für Ihr Recht ein

Um Ihr Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen zu können, vertreten wir Sie als Fachanwältin im Falle von Behandlungsfehlern. Selbstverständlich sind wir hierbei ausschließlich auf Patientenseite tätig. Zudem unterstützen uns qualifizierte Gutachter sowohl bei der Prüfung der zahnärztlichen Dokumentationspflicht als auch bei der Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs zur Aufdeckung von Behandlungsfehlern. Auf diese Weise kann eine fehlerhafte Behandlung durch den Arzt und der daraus resultierende Schaden schnell erkannt werden und ein Verfahren vor Gericht eingeleitet werden. Das Urteil und die Höhe des Schmerzensgelds hängt von der Beweislast und der ärztlichen Behandlung ab. Wir als Anwälte vertreten Ihre Interessen vor Gericht und untersuchen das vertragswidrige Verhalten des Arztes.

Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Die Risiken eines groben Behandlungsfehlers

Über den einfachen Behandlungsfehler hinaus existiert der sogenannte grobe Behandlungsfehler, der einen Sonderfall darstellt. Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt gegen die grundsätzlichen ärztlichen Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat. Das Besondere ist, dass sich die Beweislast hier umkehrt. Bei einem einfachen Behandlungsfehler muss der Patient oder die Patientin den Fehler nachweisen. Bei einem groben Behandlungsfehler jedoch muss der Arzt nachweisen, dass er nicht die gesundheitlichen Schäden des Geschädigten verursacht hat. Hierbei kommt es allerdings auf den Ort der Behandlung an und ob eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder ein Eingriff in der Praxis durchgeführt wurde.

Kanzlei Bürger, Lenke & Berger – Ihre Fachanwältin für Behandlungsfehler in der Zahnmedizin

Da das Zahnarzthaftungsrecht ein sehr komplexes Spezialgebiet ist, ist ein Fachanwalt dieser Richtung für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte unabdingbar. In unserer Kanzlei werden Sie stets kompetent, umfassend und ehrlich beraten – so erhalten Sie nach der Überprüfung Ihres Sachverhalts eine Auflistung der Chancen zur erfolgreichen Durchsetzung des Schadenersatzrechts und des Schmerzensgelds. Zudem zeigen wir Ihnen auch die Risiken auf und leiten danach mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte ein. Zögern Sie nicht uns mit Ihrem Fall zu kontaktieren!

Das könnte Sie auch interessieren

medikamente • Dr. Bürger & Lenke

Falsche Medikamente bekommen

Falsche Medikamente und Arzneimittel können schwere Folgen haben. Dabei ist diese Thematik in Deutschland gar nicht mal so selten.
Ärztepfutsch nach Operation

Behandlungsfehler: Was tun und wie vorgehen?

Hier zeigen wir Ihnen, was Sie bei einem Ärztepfusch tun sollten und warum wir Ihr passender Partner im Bereich der Behandlungsfehler sind.
Wieviel Schmerzensgeld bekomme ich?

Darum brauchen Sie einen Rechtsanwalt, um Ihr Patientenrecht durchsetzten zu können

aut dem Kölner Stadtanzeiger wurden 2016 über 11.500 Beschwerden bezüglich eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern eingereicht.