Darum brauchen Sie einen Rechtsanwalt, um Ihr Patientenrecht durchsetzten zu können
Laut dem Kölner Stadtanzeiger wurden 2016 über 11.500 Beschwerden bezüglich eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern eingereicht. Von diesen 11.500 Beschwerden wurden 7.600 weiterverarbeitet. In 2.245 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Auch wenn diese Zahl in Relation zu der Anfangszahl der Beschwerden nur gering erscheinen mag, ist es dennoch wichtig, dass Patienten auf das Recht insistieren, das Ihnen zusteht – das Patientenrecht. In dem Beitrag „Anwalt für Patientenrecht“ haben wir Ihnen bereits erläutert, welche Rechte im Patientenrecht verankert sind, welchen Nutzen diese Rechte bringen und warum sie so wichtig sind. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen zeigen, was bei der Einforderung des Patientenrechts beachtet werden muss.
Die Last mit der Beweislast
In einem Streitfall trägt der Patient die Beweislast. Das bedeutet, dass dieser den Behandlungsfehler und daraus resultierende Schäden zweifelsfrei auf die besagte Diagnose oder Behandlung nachweisen muss. Ausnahme hierbei ist der grobe Behandlungsfehler. In diesem Fall liegt die Beweislast beim behandelnden Arzt. Dies gilt allerdings nur, wenn eben ein grober Fehler oder ein Mangel an fachlicher Qualifikation seitens des Arztes vorliegt. Dann muss dieser beweisen, dass seine Behandlung den Fehler beziehungsweise die Schädigung nicht verursacht hat.
Da die Beweislast einen Patienten sehr schnell überwältigen kann, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt für Patientenrecht einzuschalten. Gemeinsam können Sie dann die Ansprüche auf Ihr Patientenrecht durchsetzten. Als kleine Unterstützung zur Ermittlung der Beweislast eignet sich vor allem ein Gedächtnisprotokoll, welches Antworten zu folgenden Fragen beinhalten sollte:
- Wie ist der chronologische Krankheitsverlauf?
- Wer hat mich alles behandelt?
- Welchen Behandlungsfehler vermute ich?
- Welchen Vorwurf erhebe ich?
- Wurde ich über die Risiken aufgeklärt und wenn ja, in welchem Umfang?
- Welchen Schaden habe ich erlitten? Physisch? Psychisch? Einkommensschaden? Vermögensschaden? Haushaltsführungsschaden?
- Wie ist das Ausmaß des Schadens? Temporär oder Dauerschaden?
Das Problem mit den Patientenrechten
Auch wenn durch das Patientenrechtgesetz, welches 2013 in Kraft trat, die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern für die Betroffenen verbessert wurden, ist es dennoch schwierig, ohne entsprechendes Know-how die Komplexität dieser Rechte zu durchschauen. Daher empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Patientenrecht beziehungsweise einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zur Unterstützung im Rechtsstreit einzuschalten. Für die Durchsetzung der Ansprüche des Patienten ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Patient und Rechtsanwalt unabdingbar. Nur wenn beide Seiten einwandfrei miteinander kooperieren, kann der Rechtsstreit für den Patienten erfolgreich enden. Wir von der Kanzlei Bürger, Lenke & Berger sind gerne Ihr kompetenter Partner im Rechtsstreit um das Patientenrecht.