Aufklärung bei ärztlichen Eingriffen
Nach unserer Rechtsordnung zählen ärztliche Eingriffe generell als Körperverletzung. Mit Einwilligung des Patienten in die Operation handelt es sich aber um eine gerechtfertigte Verletzung.
Die Patienten wissen sehr oft nicht, dass eine Einwilligung eine ordnungsgemäße Aufklärung durch den Arzt vor der Operation voraussetzt. Wir als im Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte überprüfen in enger Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern und Ärzten, ob die Aufklärung vor der Operation korrekt erfolgte. Der Zeitpunkt der Aufklärung spielt dabei eine genau so große Rolle wie der Ablauf der Operation, die Heilungschancen, die Behandlungsalternativen sowie verschiedene Operationsmethoden.
Das typische Risiko z.B. einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist die Möglichkeit, dass der Darm verletzt wird. Der Arzt muss vor dem Eingriff umfassend über alle Risiken und denkbare Auswirkungen aufklären.
Wir als spezialisierte Rechtsanwälte im Medizinrecht prüfen, was das schwerste denkbare Risiko der konkreten Operation war und ob die Patienten darüber informiert wurden.
Die vorherige Aufklärung stellt sich vielfach nach eingehender Prüfung als unzureichend dar, so dass für unsere Mandanten erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realisiert werden konnten, obwohl die Operation als solche fehlerfrei durchgeführt wurde.