Aufklärung bei ärztlichen Eingriffen
Nach unserer Rechtsordnung zählen ärztliche Eingriffe generell als Körperverletzung. Mit Einwilligung des Patienten in die Operation handelt es sich aber um eine gerechtfertigte Verletzung.
Das typische Risiko z.B. einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist die Möglichkeit, dass der Darm verletzt wird. Der Arzt muss vor dem Eingriff umfassend über alle Risiken und denkbare Auswirkungen aufklären.
Wir als spezialisierte Rechtsanwälte im Medizinrecht prüfen, was das schwerste denkbare Risiko der konkreten Operation war und ob die Patienten darüber informiert wurden.
Die vorherige Aufklärung stellt sich vielfach nach eingehender Prüfung als unzureichend dar, so dass für unsere Mandanten erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen realisiert werden konnten, obwohl die Operation als solche fehlerfrei durchgeführt wurde.