W8A7923 3 • patientenanwalt-ruhr.de

DURCH

BEHANDLUNGSFEHLER

GESCHÄDIGT?

JETZT HIER KONTAKTIEREN!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Häufige Fragen im Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehler oder die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht kommen nahezu täglich vor und können jede Person treffen. Ist Ihnen etwas derartiges passiert? Dann müssen Sie einen Anwalt für Arzthaftungsrecht beauftragen, damit dieser Ihre Ansprüche durchsetzt.

Wir kümmern uns unter anderem um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente. Doch bevor wir gemeinsam juristisch vorgehen, werden in einem ausführlichen Gespräch wichtige Fragen beantwortet.

Zu den häufigen Fragen im Arzthaftungsrecht zählen die folgenden Fragen:

  • Sollte die Ärztekammer eingeschaltet werden?

  • Wer ist überhaupt in den Kreis der Haftenden einzubeziehen?

  • Wann verjähren Schadensersatzansprüche?

  • Wurde korrekt vom Arzt aufgeklärt?

  • Liegt ein anderes Versäumnis vor?

Unsere Tätigkeiten auf einem Blick

  • Anfordern und Auswerten der Krankenunterlagen.

  • Risikoabwägung der Erfolgsaussichten eines zivilrechtlichen Vorgehens.

  • Kontaktaufnahme mit dem beschuldigten Arzt.

  • Überprüfung des medizinischen Sachverhaltes.

  • Erstellung eines Gutachtens.

Zu Beginn einer Zusammenarbeit führen unsere Anwälte eine Risikoabwägung durch und klären Sie im einzelnen Fall über die Erfolgschancen eines zivilrechtlichen Vorgehens gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus auf. In der ersten Einschätzung beantworten wir unterschiedliche rechtliche Fragen, die über ein gerichtliches Vorgehen entscheiden.

Der zuständige Anwalt bestimmt den haftenden Personenkreis, die Art des vorliegenden Behandlungsfehlers sowie die Höhe des Schmerzensgeldes. Wir arbeiten außerdem mit einem medizinischen Sachverständiger zusammen, der uns genaue Informationen über den Behandlungsfehler liefert.

Für die Überprüfung des Sachverhalts ziehen wir Gutachter hinzu. Die folgenden Tätigkeiten gehören zum Arzthaftungsrecht:

Bewertungen von Anwalt.de

Erfolgreicher Abschluss

10.02.2021

Sterne Bewertung • patientenanwalt-ruhr.de

Ich bedanke mich für eine kompetente, erfolgreiche und zuverlässig Betreuung. Immer ansprechbar, und mit gutem Rat an der Seite. Bei Unsicherheiten meinerseits wurde ich sofort beruhigt. Souverän und taff wurde ich über einen langen Prozess betreut. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, das hier Kund zu tun. Vielen Dank für alles Dr. Bürger

Profilbild

Beste Betreuung

09.01.2021

Sterne Bewertung • patientenanwalt-ruhr.de

Vielen Dank für die rundum gute Betreuung in meiner Angelegenheit. Frau Dr. Lenke konnte mir komplizierte Sachverhalte aus der Medizin verständlich erläutern und hat mich in einer Sache gegen einen Arzt perfekt vertreten. Sehr zu empfehlen. Danke!

Profilbild

Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Vergleich nach Hüftprothesenbruch.

24.11.2020

Sterne Bewertung • patientenanwalt-ruhr.de

Fachlich sehr kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt, man fühlt sich bei Ihm und seinem Team sehr gut und richtig aufgehoben. Schreiben an die Gegenseite wurden schnell und sofort geschrieben und mir per Mail übermittelt. Er hat mich erfolgreich vertreten und das von mir vorgestellte Ziel, voll und ganz erreicht. Ich würde mich jederzeit und immer wieder von ihm vertreten lassen.

Profilbild

Was ist ein Behandlungsfehler?

Die ärztliche Behandlung soll fachgerecht und nach dem medizinischen Standard stattfinden und verspricht keinen konkreten Erfolg. Unter dem Begriff Behandlungsfehler werden somit verschiedene Formen ärztlichen Fehlverhaltens zusammengefasst.

Einige der Möglichkeiten sind nebenstehend zusammengefasst. Um in einem Gerichtsverfahren den medizinischen Behandlungsfehler nachzuweisen, muss ein Gutachten vorgelegt werden. Dieses wird von medizinischen Gutachtern erstellt. Natürlich haben wir als Top-Kanzlei kompetente Partner, die unsere Arbeit unterstützen und uns bei der Aufklärung ärztlicher Behandlungsfehler beraten.

Das Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts und des Medizinrechts erfordert die Behandlung eines erfahrenen Anwalts, sodass Sie als Kläger oder Klägerin einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

  • Verletzung der Aufklärungspflicht

  • Unterlassen eines Eingriffs

  • Eingriff erfolgt nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst

  • Diagnose-, Indikations-, Therapie- & Nachsorgefehler

Jetzt mit uns Kontakt aufnehmen

Was ergibt 6+4?

Thanks!

Haben Sie Fragen?

Bei medizinrechtlichen Fragen beraten wir Sie gerne:

Unsere regulären Kontaktmöglichkeiten

0201 743 174

info@buerger-lenke.de