Die Rechtsschutzdeckung

Bei Rechtstreitigkeiten ist es immer von Vorteil, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Diese übernimmt dann das Kostenrisiko der Rechtsverfolgung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten nur, wenn eine Deckungszusage erteilt worden ist. Je nach Art des Vertrages kann nach Abschluss eine Wartezeit von drei Monaten vorgeschrieben sein, bis die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang ihre Gültigkeit hat. Wenn die Deckungszusage einmal erteilt ist, bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass er in einem Rechtsstreit nur noch die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen hat.

Was prüft die Rechtsschutzversicherung, wenn sie eine Deckungszusage erteilen soll?

Das richtige Rechtsgebiet

Zuerst wird geprüft, ob der vorliegende Sachverhalt auch versichert ist, denn der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung versichert nicht gegen alle Streitigkeiten wie

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Verkehrsunfälle
  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht
  • Mietrechtsstreit
  • Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
  • Steuerrechtliche Angelegenheiten vor Gericht

Fast jede Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen, der jeweiligen Lebenssituationen angepassten Bausteinen gestaltet werden. Als Eigentümer eines Hauses benötige ich keine Mietrechtsschutzversicherung und als Fußgänger in den wenigsten Fällen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Das Vorliegen von Risikoausschlüssen

In den Versicherungsbedingungen befinden sich immer Risikoausschlüsse, wie Auseinandersetzungen im Bereich Bauen und Baufinanzierung. Ein sehr beliebter weiterer Risikoausschluss ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Autounfällen, weil diese Ersatzansprüche in der Regel von der KFZ- oder Privathaftpflichtversicherung übernommen werden.

Wartezeit und Datum des Rechtschutzfalles

Damit Sie keine Rechtschutzversicherung abschließen, wenn schon etwas passiert ist oder in naher Zukunft passieren wird, weil Sie es wissen, ist in fast allen Rechtsschutzversicherungspolicen eine Wartezeit für einen Rechtstreit von genau drei Monaten vorgesehen.

Prüfung der Erfolgsaussichten

Bei einer Deckungszusage sollte man in der Regel den bereits vorliegenden Schriftverkehr und gegebenenfalls den Klageentwurf mitschicken. Soweit die Theorie.

Die Praxis der Versicherungen sieht ganz anders aus:

Mit einem Versicherungsbeitrag von 250-300€ pro Jahr für eine Rechtsschutzversicherung sind die Versicherer seit Jahren nicht mehr in den schwarzen Zahlen. Das liegt auch daran, dass die Versicherer ihr Vermögen aufgrund der Nullzinzpolitik nur noch sehr schwer, und wenn, dann sehr spekulativ, vermehren können. Viele Versicherer schränken ihre Kostendeckungsversprechen so weit wie möglich ein, um den Versicherten davon abzuhalten, sein Anliegen weiter zu verfolgen. Akzeptieren muss der Versicherungsnehmer auch nicht, wenn ihm ein Anwalt der Versicherung als der kompetente Fachberater empfohlen wird. Die von den Versicherungen vorgeschlagenen Anwälte handeln aufgrund von Vereinbarungen im Sinne der Versicherungen.

Was sollte der Versicherungsnehmer machen?

Gehen Sie mit dem Schriftverkehr, der sich auf den Rechtsstreit bezieht zu einem Anwalt Ihrer Wahl. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist gesetzlich verankert. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis nach einem Anwalt, der sich Ihres Problems annehmen kann. Das Internet kann auch sehr hilfreich sein. Der Anwalt wird für Sie auch das Anschreiben an die Versicherung zur Deckungszusage verfassen.

Vergessen Sie bei Ihrem Besuch nicht, Ihre Versicherungspolice mitzubringen. Gerade für die Durchsetzung von existenzsichernden Schadenersatzansprüchen, sei es durch einen Autounfall oder einem ärztlichen Behandlungsfehler steht Ihnen der Anwalt mit Rat und Tat zur Seite. Auch er wird Ihnen mitteilen, wie hoch die Chancen auf einen Prozessgewinn sind.

Die Deckungszusage

Meistens ist es für den Mandanten ein Service der Anwaltskanzlei, die Deckungszusage für einen Rechtstreit bei der Versicherung zu erwirken. Doch es reicht nicht aus, einmal eine Deckungszusage von der Versicherung zu erhalten, denn für jeden weiteren Verfahrensschritt wie

  • außergerichtliche Tätigkeit
  • Klageverfahren
  • oder Berufung z.B.

sind weitere Deckungszusagen einzuholen. Ein Versäumnis kann dazu führen, dass der Versicherungsnehmer doch für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen muss. Hat die Versicherung alle entscheidenden Informationen und Unterlagen erhalten, geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Deckungszusage binnen 14 Tage erfolgen sollte. Die Deckungszusage stellt ein -deklatorisches (feststehendes, bestätigtes) Schuldanerkenntnis dar-, was nichts anderes heißt, dass nachträglich keine Einwände mehr erhoben werden können. Falls die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, bleibt der Weg des Stichentscheids-Verfahrens, eines Schiedsgutachtenverfahrens oder die Entscheidung eines Versicherungsombudsmann offen. Führen auch diese Wege nicht zum Erfolg, kann eine Deckungsklage angestrebt werden. Die Erfolgsaussicht liegt bei knapp 100%.

Sollten Sie eine telefonische Anwaltsberatung in Anspruch nehmen?

Urteilen Sie selbst

Viele Versicherungsgesellschaften betreiben eine eigene Telefonberatung. Zwar sitzen am anderen Ende der Telefonleitung wirkliche Anwälte, aber das Rechtswesen ist so vielfältig, dass es unmöglich ist, dass ein Anwalt zu allen fraglichen Themen der richtige Ansprechpartner sein kann. Nicht umsonst bietet die Bundesrechtsanwaltskammer Fachanwaltslehrgänge an, mit denen sich langjährig beschäftigte Rechtsanwälte durch mindestens 120 Zeitstunden zu einem Fachanwalt ausbilden können. Der Rechtsanwalt am Telefon ist einerseits der Versicherungsgesellschaft wohl gesonnen, andererseits kann er am Telefon auch Ihnen zu einem anderen Anwalt raten, der im Zweifelsfall auch auf der Lohnliste der Versicherungsgesellschaft steht.

Tipp:

Gehen Sie bei anstehenden Rechtsstreitigkeiten jeder Art oder zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu einem Anwalt ihrer Wahl und geben ihm das Mandat, damit er Ihre Rechtsansprüche geltend machen kann. Zurzeit werden bei der Bundesrechtsanwaltskammer insgesamt Lehrgänge für 24 verschiedene Fachanwaltsrichtungen angeboten. Da wird der richtige für Ihren Rechtsstreit garantiert dabei sein.

 

Das Wort Mandat hat lateinische Wurzeln, abgeleitet von -mandare- und heißt übersetzt:

  • anvertrauen (Vertrauen Sie sich Ihrem Anwalt an, wahrheitsgemäß)
  • übergeben (Übergeben Sie ihm alle relevanten Unterlagen)
  • vertrauen (Vertrauen Sie seinen Fähigkeiten)
  • beauftragen (Beauftragen Sie ihn mit Ihrem Anliegen, geben Sie ihm das Mandat)