Anamnese
Als Anamnese wird die systematische Befragung des Gesundheitszustandes einer Person und dessen Krankheitsvorgeschichte bezeichnet. Sie wird von Ärzten oder anderen Personen, die für die Behandlung zuständig sind, durchgeführt.
Durch die Anamnese erhält der Arzt Informationen zu aktuellen Beschwerden, der gesundheitliche Vorgeschichte, besonderen Dispositionen (z. B. Unverträglichkeiten), den Lebensumstände und dem genetischen Risiko eines Patienten. Diese Informationen sind wegweisend für die Art und Weise der weiteren diagnostischen Maßnahmen.