Paraplegie

Querlähmung, Lähmung zweier symmetrischer Extremitäten, z. B. beider Arme

Paraplegie bezeichnet eine vollständige oder teilweise Lähmung beider Beine und häufig auch weiterer Bereiche des Unterkörpers. Ursache ist meist eine Schädigung des Rückenmarks, beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder einen Tumor.

Je nach Höhe und Ausmaß der Rückenmarksschädigung können neben der Bewegungsfähigkeit auch das Empfinden sowie die Kontrolle von Blase und Darm beeinträchtigt sein. Die Behandlung umfasst häufig Rehabilitation, Physiotherapie und unterstützende Hilfsmittel.

Wie helfen wir Ihnen?

Hier erhalten Sie Hilfe zu den Themen Arzthaftung, Medizinrecht, Schadensersatz und Zahnarthaftung. Bei speziellen Fragen können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.