Orthopädische Chirurgie
Häufig kommt es infolge eines Unfalles zu einem Knochenbruch. Betroffen sind Ober- u. Unterschenkel, Sprunggelenk, Schulter, Ober- u. Unterarm. Sowohl bei Brüchen als auch bei Verschleißerscheinungen, z.B. des Kniegelenkes, der Hüfte etc. wird eine Operation unumgänglich.
Nicht selten kommt es zu Heilungsstörungen des Bruches sowie Komplikationen und Verschlechterung des Zustandes trotz Operation.
Lt. Mitteilung des Gutachterausschusses für ärztliche Behandlungsfehler entfallen auf dieses medizinische Gebiet die häufigsten Diagnose- und Behandlungsfehler.
Wir, im Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte, verhelfen Ihnen dann zu Ihrem Recht. Wir arbeiten eng mit unabhängigen, objektiven Gutachtern/Ärzten zusammen. Einer Vielzahl von Mandanten konnten wir zu erheblichen Schmerzensgeld– und Schadenersatzansprüchen (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) verhelfen. Zu überprüfen ist insbesondere, ob die Operation vermeidbar gewesen wäre, weil man auch ohne einen solchen Eingriff (konservative Behandlung) dem Patienten hätte helfen können.
Behandlungsalternativen in Betracht ziehen
Zum Beispiel konnten wir bei einem Mandanten Ansprüche geltend machen, bei dem eine Humerusfraktur eingetreten war, die operativ versorgt wurde. Die Operation ging schief. In enger Zusammenarbeit mit unserem Gutachter konnten wir nachweisen, dass eine konservative Therapie (Brace-Behandlung) eine echte Behandlungsalternative gewesen wäre. Aufgrund der fehlenden Aufklärung konnten wir den Prozess für den Mandanten gewinnen.
In einem weiteren Fall handelte es sich um einen Kniegelenksverschleiß. Bei dieser Diagnose wird üblicherweise eine Arthroskopie durchgeführt. Die Folge eingedrungener Bakterien war ein entzündetes Kniegelenk. Der Nachweis unsererseits, dass ein bildgebendes Verfahren die bessere Alternative gewesen wäre, verhalf dem Mandanten zu erheblichen Schmerzensgeld– und Schadenersatzansprüchen.