Der Jurist definiert den Begriff des „Schadens“ folgendermaßen:
„Schaden ist jede Einbuße, die jemand infolge eines bestimmten Ereignisses
an seinen Lebensgütern, wie Eigentum und Gesundheit, erleidet“.
Das Schadensersatzrecht, oder auch Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann Personen für erlittenen Schaden Ersatz verlangen können. Schadensersatzansprüche kommen dabei in Betracht, wenn kein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger besteht. Das Schadensersatzrecht ist dann geltend, wenn eine Person eine andere in rechtswidriger Weise schädigt. Dabei ist der Begriff der Körperverletzung, z.B. durch eine fehlerhafte Operation, weit gefasst. Er umfasst jeden „unbefugten, weil von der Einwilligung des Rechtsträgers nicht gedeckten, Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit“ (BGH, VersR 1994, 55, 56). In jedem Fall ist das Aufsuchen eines erfahrenen Anwalts wichtig, um den vorliegenden Fall zu analysieren und einen möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld zu klären.
Formen von Schaden
Als kompetente Anwälte unterscheiden wir in immaterielle Schäden, körperliche Schäden und materielle Schäden. Diese beziehen sich alle auf die Folgeschäden eines Personenschadens. Ein immaterieller Schaden betrifft die nicht geldwerten Rechtsgüter, also beispielsweise den Körper, die Freiheit und die Ehre. Den materiellen Schaden nennen Fachanwälte auch Vermögensschaden, da er in Geld messbar ist. Als spezialisierte Anwälte für den Anspruch auf Schadensersatz prüfen wir den entstandenen Schaden und ermitteln ein angemessenes Schmerzensgeld. Der genaue Betrags des Schmerzensgeld hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab. Unsere Rechtsanwaltskanzlei beurteilt die erlittenen Verletzungen aus anwaltlicher Sicht und vertritt den Mandanten vor Gericht.
Wie werden derartige Schäden ersetzt?
Im deutschen Recht, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch, ist geregelt, wie verschiedene Schäden zu ersetzten sind. Der Geschädigte kann bei einer Verletzung seiner Person oder einer Sache einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen. Bei immateriellen Schäden ist dies anders geregelt, denn dort findet eine Naturalherstellung statt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, denn eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder eine Verletzung der Freiheit wird mit einem höheren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht.
Wann greift das Schadensersatzrecht?
Vereinfacht gesagt kommt der Schadensersatz immer dann in Betracht, wenn eine geschuldete Leistung nicht erbracht wird. Der Schadensersatz wird als Schmerzensgeld geltend gemacht, wenn eine Beschädigung am Eigentum oder an der Gesundheit stattfand. Anwälte für Schadensersatzrecht befassen sich mit den Fragen wer, wann, wem und in welcher Höhe eine Entschädigung zahlen muss. Wir Anwälte unterscheiden hierbei in primären und sekundären Schadensersatz. Der primäre Schadensersatz entsteht unmittelbar durch ein Ereignis, wie z.B. eine fehlerhafte Operation. Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung eines Vertrages. In jedem Fall ist die juristische Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Schadensersatz nötig.