Schönheitschirurgie und Plastische Chirurgie
Brustvergrößerung, Fettabsaugung, Lidstraffung, sind heute tägliches Geschäft der Schönheitschirurgie. Leider gehen Patienten oft mit einer völlig falschen Vorstellung in die Behandlung und haben keine Kenntnis darüber, dass es keinen speziellen Facharzt für Plastische Chirurgie gibt. Deswegen ist der Plastische Chirurg von seiner Weiterbildung her auch nicht nur ein Schönheitschirurg, sondern im Wesentlichen im Bereich der wieder herstellenden Chirurgie (z.B. von angeborenen Deformierungen, Unfallverletzungen, Verbrennungen) tätig. Im Grunde kann damit jeder chirurgisch erfahrene Arzt Schönheitsoperationen anbieten. All das erklären wir als im Medizinrecht spezialisierte Anwälte unseren Mandanten.
Gerade weil quasi jeder Arzt Schönheitsoperationen durchführen kann, mangelt es oft an der erforderlichen Aufklärung. Diese stellt einen eigenen Haftungstatbestand dar. Wenn Sie nämlich nicht über die Risiken und Folgen einer Schönheitsoperation aufgeklärt wurden, rechtfertigt bereits dies ein Schmerzensgeld.
Risiken einer plastischen Chirugie in Kauf nehmen

Die Frage, ob Sie entsprechend dieser Anforderungen tatsächlich aufgeklärt wurden, klären wir mit Ihnen gemeinsam und prüfen ebenso das chirurgische Vorgehen im Hinblick auf Fehler bei der Operation oder dem postoperativen Nachbehandlungskonzept. Denn oft genug ist die Nachsorge unzulänglich, weil Wunden nicht regelmäßig gesäubert, Antibiotika nicht rezeptiert, auf Wundinfektionen nicht zeitnah reagiert wird etc. Auch das führt dann zur entsprechenden Haftung des Arztes und z.T. erheblichen Schmerzensgeldbeträgen sowie einen Anspruch auf Rückzahlung der Operationskosten.

