Diagnosefehler
Eine Vielzahl unserer Mandanten sind Opfer von Fehldiagnosen. Wir spezialisierte Rechtsanwälte für Medizinrecht überprüfen Fehler in der Diagnosestellung. Die Interpretationen eines Röntgenbildes oder die Beurteilung der Symptome einer Erkrankung durch den Arzt sind nicht immer eindeutig, wobei es sich um verschiedene Ursachen handeln kann.
Unter Einbeziehung der Krankenkartei, Gutachtenerstellung unabhängiger, objektiver Gutachter/Ärzte, mit denen wir intensiv zusammen arbeiten, erfolgt die Feststellung der fehlerhaften Diagnose.
Da die Rechtslage, insbesondere hinsichtlich der Verteilung der Beweislasten, bei einem sog. Befunderhebungsfehler anders ist, muss geprüft werden, ob es konkret gar nicht um eine Fehlinterpretation (Diagnosefehler) geht, sondern um eine unterlassene oder verzögerte Befunderhebung.
Oft entsteht durch die ärztliche Diagnose, z.B. „Sie haben Krebs“, die sich später als falsch herausstellt, ein psychischer Gesundheitsschaden. Diese Fehlverarbeitung, ein sog. Belastungssyndrom, führt dann zu einem entsprechenden Schmerzensgeldanspruch.