Geburtsschaden
Das Schlimmste, was jungen Eltern widerfahren kann, ist nach 40 Wochen problemloser Schwangerschaft ein behindertes Kind in den Armen zu halten. Oft genügen 5 bis 10 Minuten Unachtsamkeit der Hebamme oder des Arztes während der Geburt, Ihr Kind dauerhaft zum Pflegefall zu machen. Die Vertretung Ihres Kindes erfordert unsere spezifische juristische Kompetenz im Geburtschadenrecht und unser Engagement, um Sie und Ihr Kind emotional und finanziell abzusichern. Dafür setzen wir, uns als im Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwälte, für Sie ein.
Feststellung von Behandlungsfehlern
Dabei gilt es zunächst zu klären, ob ärztlicherseits die Mutterschaftsrichtlinien eingehalten wurden, wie die Geburtsplanung durchgeführt, die möglichen Entbindungsarten im Sinne der natürlichen Geburt oder des Kaiserschnittes besprochen, auf Risikoschwangerschaften, z. B. künstlicher Befruchtung, geachtet, die E-E-Zeit (Entscheidung-Entbindung) von 20 Minuten im Falle eines Not-Kaiserschnittes nicht überschritten wurden etc.
Wenn insoweit gegen eindeutige bewährte geburtshilfliche Behandlungsregeln verstoßen wurde, liegt ein sog. grober Behandlungsfehler vor, der gerade im Geburtsschadensrecht von wesentlicher Bedeutung ist. Denn vielfach lässt sich im Falle eines Geburtsschadens kaum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob die Schäden Ihres Kindes verhindert worden wären, wenn früher oder richtig gehandelt worden wäre. Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kommt Ihnen als Patient dann zugute, weil der Arzt nicht beweisen kann, dass auch ein früheres Handeln nicht zu demselben Ausmaß der Schäden geführt hat.
Rechtsanwalt bei Geburtsschaden einschalten
Neben dem Ihrem Kind zustehenden oft erheblichen Schmerzensgeld sind im Geburtsschadensrecht die materiellen Schäden von mindestens gleich bedeutender Dimension, z. B. die Berechnung der vermehrten Pflegebedürfnisse, Kosten für eine barrierefreie Immobilie, Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, Ausfall zukünftigen eigenen Einkommens, u.s.w..
Sämtliche Ansprüche besprechen wir mit Ihnen gemeinsam, ebenso wie das außergerichtliche und gerichtliche Vorgehen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz als Anwälte im Medizinrecht vertreten wir Sie und Ihr Kind mit vollem Einsatz mit begleitender Unterstützung durch unabhängige Ärzte und Gutachter.