Neurologie
Falsche ärztliche Einschätzungen/ Behandlungsmaßnahmen einer Vielzahl von Beschwerdesymptomatiken in Verbindung mit Kopfschmerzen werden den Patienten durch Unterschätzung der Symptome, voreilige Diagnosen, falsche Befunderhebung oft zum Verhängnis. Gerade im Bereich der Neurologie kommt es durch ärztliche Versäumnisse (z.B. die unterlassene Anfertigung eines MRT’s) zu fatalen Folgen für den Patienten.
Durch die Missachtung des Grundsatzes, dass die schlimmste aller möglichen Erkrankungen ausgeschlossen werden muss, erleiden Patienten häufig schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu schweren Schlaganfällen mit der Folge, dass der Patient ein Pflegefall wird.
Unterstützt durch renommierte, unabhängige, objektive Gutachter, mit denen wir intensiv zusammenarbeiten, erfolgt von hier aus die Überprüfung eines ärztlichen Behandlungsfehlers durch unsere spezialisierte Fachanwältin für Medizinrecht.
Die Arzthaftung umfasst nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz, sondern unter anderem ebenso materielle Schäden, wie z.B. eine Berufsunfähigkeit, Ausfall im Haushalt etc., was für die Betroffenen in solchen Fällen von elementarer Wichtigkeit ist. Vielen Mandanten eröffnen sich völlig andere Möglichkeiten bei dem beschwerlichen Weg zurück ins Leben.