Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Ein arzthaftungsrechtliches Mandat ist in der Regel wegen der ineinandergreifenden Disziplinen von Medizin, Recht und wirtschaftlichen Belangen äußerst komplex. Am Anfang eines jeden Mandates steht daher die sorgfältige Aufarbeitung des Behandlungsverlaufs, der Therapien und möglicher Fehlentscheidungen des Arztes. Die Frage, ob ein Behandlungsfehler und / oder Aufklärungsfehler vorliegt, ist in der Praxis im Medizinrecht nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen zu klären. Ebenso die Frage, ob der jeweilige Fehler auch ursächlich für den bei Ihnen eingetretenen Schaden ist. Nur dann können wir Ihre Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche im medizinrechtlichen Bereich realisieren.
Medizinrecht Essen – Prüfung auf Mängel in der ärztlichen Dokumentation
Für diese Prüfung im Medizinrecht müssen wir zunächst die Krankenunterlagen des beschuldigten Arztes oder Krankenhauses anfordern. Wir überprüfen dann, ob die Dokumentation der jeweiligen Behandlung vollständig ist oder Dokumentationsmängel vorliegen. Auch die Frage der korrekten Aufklärung, also Ihrer rechtmäßigen Einwilligung in den Eingriff, ist zu überprüfen. Oft wird die Aufklärung nur als eine Nebenpflicht des Behandlungsvertrages angesehen. Rechtlich gesehen ist die fehlerhafte Information eines Patienten über den ärztlichen Eingriff aber tatsächlich eine eigenständige Haftungsgrundlage im Medizinrecht.
Die medizinischen Spezialfragen werden von uns als Anwälte mit intern beratenden medizinischen Sachverständigen erörtert. Außerdem sind wir ehrenamtlich als Mitglied im Klinischen Ethikkomitee eines Universitätskrankenhauses tätig. Auch außerhalb eines Mandatsverhältnisses setzen wir uns für die Rechte der Patienten ein. Dadurch ist auch der regelmäßige Austausch mit Ärzten, Pflegeleitern und Sozialdiensten gewährleistet. Wir wissen, wie die andere Seite – der Arzt und sein Haftpflichtversicherer – denkt und handelt. Das ist im Bereich Medizinrecht besonders wichtig. Damit erreichen wir eine Chancengleichheit für Sie als Patient mit dem medizinischen Wissensvorsprung der Ärzteseite und deren Haftpflichtversicherung.