Sturz und Unfall im Seniorenpflegeheim
Die Folgen eines Sturzes im Seniorenheimpflegeheim sind häufig mit gravierenden gesundheitlichen Schäden (z.B. Oberschenkelhalsbrüchen) verbunden. Regelmäßig werden wir von den Angehörigen mit der Durchsetzung von Schadensersatz u. Schmerzensgeldansprüchen beauftragt. In der Obhut einer solchen Einrichtung besteht das gesetzlich geregelte Recht, vor körperlichem Schaden bewahrt zu bleiben.
Wir spezialisierte Rechtsanwälte im Medizinrecht/Arzthaftungsrecht prüfen, ob medizinische und pflegerische Notwendigkeiten bei dem betroffenen Mandanten berücksichtigt wurden. Ein Pflegeversäumnis ist von uns nachzuweisen. Maßgeblich ist, ob sich der Unfall bei einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme ereignete. Die Gerichte bezeichnen das als einen sog. voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Alten- bzw. Pflegeheims, so dass das Heim beweisen muss, dass der Unfall unvermeidbar war (Beweislastumkehr zugunsten des Heimbewohners).
Unfallvermeidung im Pflegeheim
Auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen, unabhängigen, objektiven Gutachtern u. Ärzten, die unsere Mandanten unterstützen, legen wir großen Wert.
Zur Verdeutlichung der Rechtslage, einer unserer Fälle: Der bettlägerige Bewohner bleibt bei einer Pflegemaßnahme kurz unbeaufsichtigt, stürzt mit der Folge, dass er sich einen Beinbruch zuzieht.
Im Klageverfahren muss das Seniorenheim konkret beweisen, dass das Pflegepersonal alles vorgeschrieben Mögliche zur Unfallvermeidung unternommen hat. Durch vorliegende Versäumnisse konnten wir ein erhebliches Schmerzensgeld für den Mandanten erwirken.